Bauminister Webel: Sachsen-Anhalt hat jetzt eine der modernsten Bauordnungen aller Bundesländer

Webel sagte: „Sachsen-Anhalt hat jetzt eine der modernsten Bauordnungen aller Bundesländer. Mit unserer neuen Bauordnung schaffen wir die Grundlage dafür, dass das Bauen in unserem Land zukünftig einfacher und bürgerfreundlicher wird.“ In seiner Rede vor dem Landtag wies der Minister darauf hin, dass sich das Gesetz an der Musterbauordnung orientiere, die von der Bauministerkonferenz im September 2012 empfohlen worden war.

Gleichzeitig sind die Erkenntnisse der Analyse und Bewertung der BauO LSA eingeflossen, deren bestehende Regelungen sich grundsätzlich bewährt haben. Schließlich betreffen einige neue  rechtliche Rahmenbedingungen auch notwendige Anpassungen an das europäische Recht (z.B. Bauproduktenrecht, Marktüberwachung).

Der Minister betonte, dass bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes betroffene Institutionen wie Kammern, Verbände oder auch der Behindertenbeauftragte frühzeitig einbezogen waren. Webel sagte: „Wir hatten uns ganz bewusst dazu entschieden, soviel Transparenz wie möglich herzustellen.

Durch die Novellierung ergeben sich in erster Linie folgende Neuregelungen:

Hinsichtlich der Energieeinsparung und der Bedeutung erneuerbarer Energien sind Solaranlagen an Gebäuden und Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung, wie beispielsweise Wärmedämmung, jetzt auch in den sogenannten Abstandsflächen von Gebäuden zulässig. Darüber hinaus brauchen Solaranlagen in, an und auf Dach- sowie Außenwandflächen kein Baugenehmigungsverfahren mehr zu durchlaufen (Verfahrensfreiheit). Mit den Bestimmungen zu den Abstandsflächen bei Windkraftanlagen werden die Möglichkeiten des Repowerings erleichtert, ohne jedoch dabei den notwendigen Eigentumsschutz zu vernachlässigen.

Mit Blick auf die Barrierefreiheit gilt künftig, dass beim Neubau von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar sein müssen. Außerdem müssen Kinderspielplätze, die von Bauherren zu schaffen sind,  barrierefrei zu erreichen sein. Zudem soll sich die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden auch auf die Teile erstrecken, die dem allgemeinen Benutzerverkehr (z. B. Schüler und Studenten) dienen. Bisher gilt die Vorschrift lediglich den Bereichen, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist eine andere Neuregelung von Bedeutung: Wohneinheiten, in denen mehr als acht behinderte oder pflegebedürftige Menschen leben, deren „Selbstrettungsfähigkeit“ eingeschränkt ist, müssen als sogenannte Sonderbauten Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Die Bauaufsichtsbehörde muss das Gefahrenpotenzial beurteilen.

Ein wichtiger Punkt der Novellierung betrifft den baulichen Brandschutz. Neu geregelt ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Verwendung schwer entflammbarer Baustoffe an Außenwänden.

Die neue BauO LSA bietet den Gemeinden zudem Regelungen für eine Satzungsmöglichkeit für Fahrradabstellplätze.

Das Gesetz tritt am 1. September 2013 in Kraft.

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