Ergänzendes Planfeststellungsverfahren für A 14-Abschnitt nördlich von Colbitz abgeschlossen

Mit dem Änderungsbeschluss für die Verkehrseinheit (VKE) 1.3, von Colbitz bis Dolle (Landkreis Börde), liegen jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines weiteren Abschnitts der A 14-Nordverlängerung vor. „Damit ist das vom Bundesverwaltungsgericht vorgeschriebene ergänzende Verfahren abgeschlossen“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg bei einem Arbeitsbesuch in der Landesstraßenbaubehörde, wo ihm der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, den Planänderungsbeschluss übergab. Dies sei ein großer Schritt mit Blick auf die Realisierung der „grünsten Autobahn Deutschlands“, betonte Webel.

Nach Auskunft von Pleye wird der Planänderungsbeschluss zwei Wochen lang – in der Zeit vom 16. bis 29.02.2016 – in Tangerhütte, Wanzleben, Oschersleben, Wolmirstedt sowie in Colbitz und Rogätz (Verbandsgemeinde Elbe-Heide) öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau des knapp elf Kilometer langen Autobahnabschnitts (voraussichtliche Kosten: rd. 77 Mio. €) betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden, erläuterte der Chef der Planfeststellungsbehörde. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte Pleye hinzu.

„Es geht weiterhin zügig voran“, erklärte Webel. Die Anforderungen an den Bau der Autobahn seien allerdings sehr hoch, insbesondere durch die vielen naturschutzfachlichen Bestimmungen. „Unser Grundsatz lautet deshalb: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit!“, betonte er. Die Autobahnplaner führten z.B. in allen Abschnitten parallel zu den Planfeststellungsverfahren Aktualisierungen an den naturschutzfachlichen Grundlagendaten durch, erläuterte der Minister. Damit solle von vornherein sichergestellt werden, dass wichtige Entscheidungen zu möglichen Betroffenheiten und Beeinträchtigungen auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes gefällt werden.

Zu Ihrer Information:

Die künftige A 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin verläuft auf einer Gesamtlänge von 155 Kilometern durch Sachsen-Anhalt (97 km), Brandenburg (32 km) und Mecklenburg-Vorpommern (26 km). Sie schließt eine Lücke im Autobahnnetz, weshalb dem Projekt auch eine große regionalpolitische Bedeutung beigemessen wird. Für die Realisierung des Neubauvorhabens sind insgesamt rund 1,25 Milliarden Euro veranschlagt.

In Sachsen-Anhalt wurde Ende September 2014 das erste Teilstück (VKE 1.2) der A 14-Nordverlängerung für den Verkehr freigegeben. Ende Dezember des vorigen Jahres sind Abschnitte in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dazugekommen.

Das ergänzende Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Dolle-Colbitz (VKE 1.3) war im Ergebnis des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 8. Januar 2014 erforderlich geworden. Zur Heilung der in der Begründung zum Urteil vom BVerwG aufgezeigten Mängel waren im Wesentlichen folgende Aufgaben abzuarbeiten:

  • Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur VKE 1.2 vom 05.03.2010 => Herausnahme des nördlichen Stummels VKE 1.2N (ist bereits mit Planänderungsbeschluss vom 01.06.2015 erfolgt),
  • ergänzendes Planfeststellungsverfahren für den neuen Gesamtabschnitt bestehend aus der VKE 1.2N und der VKE 1.3 mit neuer Umweltverträglichkeitsprüfung, neuer Öffentlichkeitsbeteiligung und neuer Gesamtabwägung,
  • Prüfung der kumulativen Wirkung der militärischen Übungsstadt „Schnöggersburg“ und der A 14 in diesem Teilabschnitt auf die Vogelart „Ziegenmelker“,
  • Ermittlung einer möglichen, artenschutzrechtlich relevanten signifikanten Steigerung des Tötungsrisikos des Nachtkerzenschwärmers sowie Durchführung einer Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz wegen einer möglichen Verletzung des Zugriffsverbots (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) für zwei Käferarten (Eremit, Heldbock).

Durch die im Hinblick auf die Verkehrswirksamkeit erforderliche verfahrensseitige Verknüpfung der VKE 1.3 mit der VKE 1.4 sind bauliche Aktivitäten in der VKE 1.3 auch bei Eintritt der Rechtskraft des jetzt vorliegenden Planänderungsbeschlusses noch nicht möglich. Hierzu ist auch der Abschluss der anhängigen Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der VKE 1.4 erforderlich. Es besteht jedoch das Ziel, die erforderlichen Voraussetzungen dazu noch in diesem Frühjahr zu schaffen und dem BVerwG zur Verfügung zu stellen, so dass die derzeit ruhenden Klageverfahren wieder aufgenommen werden können.

In dem für die VKE 1.5 zwischen Lüderitz und Uenglingen seit April 2015 laufenden neuen Planfeststellungsverfahren sind die rund einhundert eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen vom Vorhabenträger geprüft und liegen seit Ende Januar der Planfeststellungsbehörde zur Fortführung des Verfahrens vor.

Im sich anschließenden Abschnitt zwischen Uenglingen und Osterburg (VKE 2.1) hat im Oktober vorigen Jahres ein Erörterungstermin stattgefunden. Im Ergebnis dessen sowie in Auswertung der Aktualisierungen aller naturschutzfachlichen Daten sind Änderungen an der Planung erforderlich geworden, die einer ergänzenden Auslegung bzw. einer Nachbeteiligung aufgrund geänderter Betroffenheiten bedürfen. Das Prüfexemplar der erforderlichen Unterlagen ist dem Landesverwaltungsamt im Dezember 2015 von der Landesstraßenbaubehörde als Vorhabenträger übergeben worden.

Im Abschnitt Osterburg bis Seehausen (VKE 2.2) erfolgt ebenfalls die Beantwortung der eingegangenen exakt 55 Stellungnahmen und 349 Einwendungen, die im Februar 2016 abgeschlossen wird.

Für den letzten Abschnitt im Bereich zwischen Seehausen und der Landesgrenze (VKE 3.1/3.2a) läuft das Verfahren ebenfalls weiter. Derzeit werden noch die naturschutzfachlichen Unterlagen aktualisiert.

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