Verkehrsminister Webel: Planfeststellungsbeschluss für weiteren A 14-Abschnitt liegt vor

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für einen weiteren Abschnitt der A 14-Nordverlängerung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Trasse nördlich von Stendal vor. „Das ist wieder ein guter, ein ganz besonderer Tag für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel heute in Dolle (Landkreis Börde), wo ihm der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, den Beschluss übergab. „Die Planer haben hier erneut hervorragende Arbeit geleistet, so dass dieses vor allem für die Anbindung der Altmark wichtige Projekt weiterhin kontinuierlich realisiert werden kann“, fügte Webel hinzu. Wenn niemand Klage gegen den mehr als 4.000 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss*) einreiche, sei das Baurecht unanfechtbar. „Besonders für die Altmärker Bürgerinnen und Bürger wünsche ich mir das, damit es zügig vorangeht“, betonte der Minister.

Nach Auskunft von Pleye wird der Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen lang – in der Zeit vom 07. bis 21.03.2018 – in Stendal und Osterburg sowie in Bismark und in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der gut 18 Kilometer langen Verkehrseinheit (VKE) von der künftigen A 14-Anschlussstelle (AS) Stendal-Mitte bis nach Osterburg (VKE 2.1) betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden, erläuterte der Chef der Planfeststellungsbehörde. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte Pleye hinzu.

Mit dem Bau der VKE 2.1 kann nach Webels Worten jedoch erst dann begonnen werden, wenn auch für den südlich direkt anschließenden Streckenabschnitt (VKE 1.5 ab AS Lüderitz) Baurecht besteht. Beide Abschnitte müssen baulich miteinander verknüpft werden, da die VKE 2.1 für sich allein betrachtet, keine verkehrliche Wirkung erzielen würde. Der Planfeststellungsbeschluss für die VKE 1.5 werde voraussichtlich noch in diesem Jahr gefasst, sagte Webel. „Dann haben wir auf einen Schlag zwischen Lüderitz und Osterburg Baurecht für weitere 31 Kilometer der ‚grünsten Autobahn Deutschlands‘“, fügte er hinzu.

„Unter der Voraussetzung, dass beide Beschlüsse Bestandskraft erlangen, ohne vorher beklagt zu werden, könnten dann die erforderlichen Abstimmungen zur Einordnung des Einzelprojekts in den Bundeshaushalt vorgenommen werden“, erläuterte der Minister die weiteren Schritte. Alle notwendigen Detailplanungen und Ausschreibungen nähmen erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr in Anspruch, so dass ab Herbst 2019 mit den ersten vorbereitenden baulichen Aktivitäten zwischen Lüderitz und Osterburg begonnen werden könne.

*)  Eine komplette Ausfertigung der Planfeststellungsunterlagen besteht aus insgesamt 28 Ordnern mit insgesamt 464 Planwerken größer A 3 – das entspricht einer Gesamtfläche von 352 Quadratmetern – sowie exakt 4.270 A 4-Seiten.

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