Planfeststellungsbeschluss für Ortsumfahrung Wedringen liegt vor

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung (OU) Wedringen (Landkreis Börde) liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der neuen Trasse im Zuge der Bundesstraße (B) 71n vor. „Das ist ein guter, ein ganz besonderer Tag für die Bürgerinnen und Bürger von Wedringen“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel heute in der Gemeinde östlich von Haldensleben, wo ihm der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, den Beschluss übergab. „Die Planer haben ihre Hausaufgaben sehr akribisch gemacht, so dass dieses wichtige Projekt nun endlich auch praktisch umgesetzt werden kann“, fügte Webel hinzu. Wenn niemand Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einreiche, könne nach den erforderlichen  Abstimmungen zur Einordnung in den Bundeshaushalt sowie den notwendigen Detailplanungen und Ausschreibungen spätestens Anfang des nächsten Jahres mit den ersten baulichen Aktivitäten begonnen werden.

Nach Auskunft von Pleye wird der Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen lang – in der Zeit vom 06.06.2016 bis 20.06.2016 – in Stendal und Tangerhütte, sowie in Bismark (Altmark) öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der knapp 9,5 Kilometer langen OU betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg erhoben werden, erläuterte der Chef der Planfeststellungsbehörde. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte Pleye hinzu.

Nach Webels Worten passieren die Ortslage Wedringen täglich mehr als 15.000 Fahrzeuge auf der B 71. Rund 15 Prozent davon sind Lkw. Vom Bau der neuen Straße profitierten Anlieger und Verkehrsteilnehmer gleichermaßen.

Zu Ihrer Information:

Die OU Wedringen ist Teil des Gesamtvorhabens „B 71 n, A 14 – Haldensleben“, das mit einer Länge von rund 9,5 Kilometern und Kosten von knapp 64 Millionen Euro im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Entwurf) eingestellt ist.

Der Gesamtabschnitt wurde für die weitere Planung in zwei Planungsabschnitte unterteilt. Der 1. Abschnitt reicht vom Ortseingang Haldensleben bis Wedringen (einschließlich der OU). Hier schließt der 2. Planungsabschnitt von Vahldorf bis zur A 14 an. Der 1. Abschnitt kann separat realisiert werden und ist als solcher auch verkehrswirksam.

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