Zukunft der Traditionsschifffahrt gesichert

Die Fahrzeuge, die bis Ende der Saison 2012 über ein Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe verfügten, sollen bei Vorliegen der Schiffssicherheit vorerst eine Verlängerung dieses Zeugnisses für 2 Jahre erhalten. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister Enak Ferlemann: "Ich bin froh, dass wir eine für alle tragbare Lösung gefunden haben. An unseren Traditionsschiffen hängt Herzblut. Die Sicherheitsrichtlinie wird jetzt schnellstmöglich überarbeitet, damit Rechtssicherheit herrscht. Bis dahin gehen wir unbürokratisch und praktikabel im Sinne der gemeinsamen Einigungvor."

Das BMVBS wird die derzeit gültige Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe überarbeiten und anpassen. Bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten Sicherheitsrichtlinie werden neue Anträge auf Sicherheitszeugnisse für Traditionsschiffe nach einem Erlass, der in der nächsten erreichbaren Ausgabe des Verkehrsblattes bekannt gegeben wird, beurteilt. Dieser Erlass beinhaltet Definitionen unbestimmter, derzeit in der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe enthaltener Rechtsbegriffe, auf die sich Ende des Jahres 2012 das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft und die Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge geeinigt hatten. Auf dieser Grundlage können dann auch Zeugnisse mit einer Laufzeit von 5 Jahren ausgestellt werden.

Enak Ferlemann: "Ich danke allen Beteiligten, die an dieser Lösung mitgeholfen haben zum Wohle der Traditionsschifffahrt in Deutschland."

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